Am 12. Dezember 2024 wies das Landgericht München II die Klage eines ehemaligen Vorstandsmitglieds einer Kreissparkasse ab. Sein Ziel: die Zahlung seiner dienstvertraglich vereinbarten Pension für den Monat März 2023. Der Kläger war kurz zuvor im Januar 2023 wegen Untreue in 30 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden. Die Kreissparkasse, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die von der Verurteilung erst Ende Februar 2023 erfuhr, erhob ihrerseits Widerklage und forderte die bereits gezahlten Versorgungsbezüge ab dem 13. Januar 2023 zurück.
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