Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz: HOAI – in Teilen gegen Europäisches Recht verstößt und nicht mehr angewendet werden darf (Az. 377/17). Die Entscheidung wird sich unterschiedlich auf Honoraransprüche und Architektenverträge auswirken, wie folgender Artikel zeigen soll.
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