Das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes ist verkündet, die Änderungen, die insbesondere Anteilsübertragungen („Share Deals“) betreffen, treten zum 1. Juli 2021 in Kraft. Wir werfen einen genaueren Blick auf die zahlreichen Neuerungen, die insbesondere für Immobiliengesellschaften von Bedeutung sind und geben Hinweise zu den Übergangsregelungen.
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