EU-Staaten verständigen sich auf Umsetzung der Pillar 2-Richtlinie
Am Abend des 12. Dezember 2022 haben sich die ständigen Vertreter der EU–Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Pillar 2 – Richtlinie verständigt. Die Annahme soll im Umlaufverfahren durch angenommen werden, d.h. die EU – Mitgliedstaaten müssen bis Ende 2023 die Richtlinie ins nationale Recht umsetzen. Die Anwendung soll weiterhin ab dem 1. Januar 2024 erfolgen.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet derzeit am deutschen Umsetzungsgesetz. Ein erster Referentenentwurf soll zeitnah veröffentlicht werden. Gleichwohl werden weitere Kommentare der OECD zu Pillar 2 erwartet u.a. zu sog. Safe Harbours und ein Leitfaden für die Finanzverwaltungen bei der Durchsetzung der globalen Mindestbesteuerung.
Die globale Mindestbesteuerung stellt in der Steuerwelt neue Herausforderungen an betroffene Unternehmen, Finanzverwaltung und Berater. Diese können mit hinreichendem zeitlichem Vorlauf und richtigem Know-how gemeistert werden.
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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater |