Kommunen als Treiber des neuen Mobilfunkstandards 5G – Ideenwettbewerb und neues Förderprogramm seit 1. August 2019


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Kommunen, die sich bereits länger mit der Einführung von 5G – der inzwischen fünften Mobilfunkgeneration – beschäftigen, werden den Stichtag 1. August 2019 bereits gekannt haben. Zu diesem Zeitpunkt startete ein bundesweiter Ideenwettbewerb um die besten kommunalen Strategien zur Nutzung von 5G, der inzwischen fünften Mobilfunkgeneration. Zu diesem Wettbewerb und dem damit verknüpften neuen Förderprogramm des Bundes und seine Einbettung in die 5G-Gesamtstrategie nachfolgende Hinweise.

 

Inzwischen abgeschlossene 5G-Frequenzversteigerung

Zuletzt tauchte der Begriff 5G vor allem im Zusammenhang mit der im Juni 2019 zu Ende gegangenen Versteigerung der dafür benötigten Frequenzen an die großen Mobilfunkanbieter durch die Bundesnetzagentur auf. So fanden im Zeitraum von März bis Juni 2019 insgesamt 497 Versteigerungsrunden statt, die insgesamt einen Erlös von 6,549 Milliarden Euro einbrachten. Zuvor hatte man bereits allgemein das Ziel ausgerufen, Deutschland solle Weltspitze bei den digitalen Infrastrukturen für 5G und zu einem Leitmarkt werden.

 Man hat hierbei vor allem die besondere Bedeutung von Deutschland als hochentwickeltem Industrieland im Blick und verspricht sich aufgrund der besonderen Eigenschaften von 5G (sehr geringe Latenzen, hohe Kapazitäten, network slicing etc.) wichtige technologische Vorteile für die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsfelder und neuer Dienste und Anwendungen (Internet of Things, Industrie 4.0, automatisiertes Fahren etc.).

 

Zuteilung von 5G-Frequenzen für lokale und regionale Netze (sog. Campusnetze)

Mit der Versteigerung der Frequenzen wurde gewissermaßen auch der Boden für die
zukünftige Einführung von 5G bereitet. In naher Zukunft soll zudem als nächster Schritt und unabhängig von der Frequenzauktion mit der Zuteilung von Frequenzen für lokale und regionale Netz (sog. Campusnetze) begonnen werden. Es geht dabei vor allem um Frequenzen im Bereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz, die speziell für diesen Einsatzbereich reserviert wurden und von der Frequenzversteigerung durch die Bundesnetzagentur ausgenommen waren. Die Zuteilung von Frequenzen in diesem Bereich soll in Kürze auf Basis eines bloßen Antragsverfahrens – also ohne weitere Versteigerung – möglich sein. Aktuell werden hierfür noch weitere, organisatorische und technische Rahmenbedingungen geschaffen.

Interessant für die Implementation von 5G auf Basis von Campusnetzen ist, dass gerade regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen, Start-Ups sowie Gemeinden einen Bedarf an entsprechenden lokalen Frequenzen anmelden können. Diese können dann 5G maßgeschneidert für die entsprechenden Anwendungen nutzen; ferner hat man auch allgemein die Verbesserung der Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum vor Augen. Dabei ist auch der Bundesnetzagentur durchaus bewusst, dass sich die Anwendungen und Geschäftsmodelle für 5G derzeit noch in einer sehr frühen Entwicklungsphase befinden. Die Nachfrage nach lokalen Frequenzen lässt sich daher nicht sicher vorsehen.

 Der Themenkomplex „Campusnetze“ könnte jedoch aufgrund der flexiblen und bedarfsorientierten Ausgestaltung ein weiterer, wichtiger Baustein im Rahmen der 5G-Gesamtstrategie sein und sollte allein aus diesem Grund weiterverfolgt werden.

 

Mehrstufige Förderung von kommunalen 5G-Pionierprojekten

Auch von den Kommunen erhofft man sich, dass diese zur Triebfeder von 5G werden.
Es kommt hierfür auch Unterstützung seitens des Bundes. So findet vom 1. August bis zum 1. September 2019 ein bundesweiter Innovationswettbewerb um die besten kommunalen Strategien zur Einführung und Nutzung von 5G statt. Die Kommunen sollen hierbei quasi als Intermediäre aktiv werden und Anbieter und Nachfrager von 5G auf Basis von konkreten Konzepten für „5G-Pionierprojekte“ zusammenbringen. Für die Erarbeitung dieser Konzepte können die Kommunen nun eine Förderung von bis zu 100.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Entwicklung von Konzepten rund um 5G erhalten. Zuwendungsfähig sind sowohl projektbezogene Ausgaben für die Konzepterstellung, als auch für Koordinierungsaufgaben.

Je nachdem, wie viele Förderanträge gestellt werden, sollen letztlich die 50 besten 5G-Ideen bzw. Förderanträge über den Erhalt der Zuwendung entscheiden; es soll insoweit eine Bestenauslese nach qualitativen Gesichtspunkten erfolgen.

 In einer zweiten Phase soll zudem ein ausgewähltes Konzept mit Modellcharakter eine sog. Umsetzungsförderung erhalten. Dies wird jedoch vermutlich erst im kommenden Jahr und auf Basis einer gesonderten Antragstellung möglich sein. Bereits jetzt steht jedoch fest, dass je Projekt voraussichtlich bis zu 4 Mio. Euro Umsetzungsförderung zur Verfügung stehen wird.

 

Fazit

Insgesamt bietet der beschriebene Ideen- bzw. Innovationswettbewerb damit zahlreiche interessante Ansätze für Kommunen, um die Einführung von 5G mitzugestalten und nach eigenen Anknüpfungspunkten „vor Ort“ zu suchen. Eine Chance die sicherlich viele Kommunen nutzen werden. Melden Sie sich gern bei Rückfragen oder Beratungsbedarf.

 

Ihr Ansprechpartner bei bei Rückfragen:

 

Dr. Jasper von Detten

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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