Am 27.07.2022 ist ein Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten, das seinen insolvenzrechtlichen „Annex“ erst kurz vor der Verabschiedung im Bundestag erhalten hat. Bei dem Gesetzgebungsvorhaben geht es im Kern darum, virtuelle Hauptversammlungen, die bislang nur aufgrund von pandemiebedingten Sonderregelungen möglich waren, dauerhaft v. a. im Aktienrecht zu implementieren und so der fortschreitenden Digitalisierung dieses Rechtsbereichs Rechnung zu tragen. Am 06.07.2022 – einen Tag vor der Beschlussfassung im Bundestag – hat der Rechtsausschuss in einer Beschlussempfehlung in dieses bereits geschnürte Gesetzgebungspaket noch verschiedene Änderungen der InsO und des StaRUG hineingepackt, mit denen im Vorfeld niemand gerechnet hatte.
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