Die aufsichtsrechtliche Einordnung von Kryptotoken ist alles andere als trivial. Unnötig zur Verwirrung trägt allerdings die uneinheitliche Bezeichnung für verschiedene Ausgestaltungen von Kryptotoken bei. Teilweise werden die gleichen Begriffe für unterschiedliche Sachverhalte genutzt, was das Verwirrspiel perfekt macht.
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