In diesem Monat liegt der Fokus im European Partner Spotlight auf Malta, mit wichtigen Einblicken zu Wettbewerbsverboten und Kundeneinschränkungen. Dr. Charlene Mifsud, Partnerin bei Andersen in Malta, erklärt, wie die maltesischen Gerichte die Gültigkeit von einschränkenden Klauseln in Arbeitsverträgen beurteilen.
Obwohl Malta keine spezielle Gesetzgebung zu Wettbewerbsverboten hat, fallen solche Klauseln unter das allgemeine Vertragsrecht. Dabei wird das Prinzip der Wettbewerbsbeschränkung angewendet, das eine Balance zwischen dem Schutz der Geschäftsinteressen und dem Recht des Einzelnen auf Arbeit sucht.
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