Unwirksamkeit von sog. „Catch-all-Klauseln“ zur Verschwiegenheit und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Arbeitsverträgen
Bundesarbeitsgericht-Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Catch-all-Klauseln – also Verschwiegenheitsverpflichtungen, die sämtliche internen Vorgänge zeitlich unbegrenzt re-geln – unwirksam sind. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, standardisierte Catch-all-Klauseln in Arbeitsverträgen zu überdenken. Eine präzisere und rechtssichere Regelung ist entscheidend, um sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch die Rechte der Arbeitnehmer ausgewogen zu schützen.