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Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Prozessvergleichs wirksam auf seine gesetzlichen Urlaubsansprüche „verzichtet“ hat.
Der klagende Arbeitnehmer hatte auf Abgeltung seines gesetzlichen Urlaubsanspruchs von sieben Tagen geklagt, nachdem das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zuvor im Rahmen eines Prozessvergleichs am 31. März 2023 einvernehmlich zum 30. April 2023 aufgehoben wurde. Der Vergleich enthielt unter anderem die Regelung, dass die „Urlaubsansprüche in natura gewährt wurden.“ Diese Regelung hielt der Arbeitnehmer aber im Nachhinein für unwirksam und verwies darauf, dass er im Jahr 2023 durchgängig arbeitsunfähig erkrankt gewesen war. Er habe somit keine Möglichkeit gehabt, die Urlaubstage zu nehmen.

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Verfall von virtuellen Optionen in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen – Neue Rechtsprechung des BAG

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind ein beliebtes Mittel, um Angestellte an das Unternehmen zu binden und gleichzeitig am Unternehmenserfolg zu beteiligen – ohne ihnen tatsächliche Gesellschaftsanteile zu übertragen. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer eine Beteiligung in Form von virtuellen Optionsrechten oder Bonuszahlungen, die an den Unternehmenswert gekoppelt sind (VSOP bzw. VESOP). Der zentrale Unterschied zu klassischen Employee Stock Option Plans (ESOP) besteht darin, dass die Mitarbeiter keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit entsprechenden Gesellschafterrechten (z.B. Stimmrechte) erhalten. Stattdessen profitieren sie von einer wertmäßigen Beteiligung, die in der Regel bei einem Unternehmensverkauf (Exit-Ereignis) oder nach Erreichen bestimmter Meilensteine ausgezahlt wird (schuldrechtliche Nachbildung gesellschaftsrechtlicher Anteile bzw. Optionen).

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Unwirksamkeit von sog. „Catch-all-Klauseln“ zur Verschwiegenheit und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Arbeitsverträgen

Bundesarbeitsgericht-Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Catch-all-Klauseln – also Verschwiegenheitsverpflichtungen, die sämtliche internen Vorgänge zeitlich unbegrenzt re-geln – unwirksam sind. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, standardisierte Catch-all-Klauseln in Arbeitsverträgen zu überdenken. Eine präzisere und rechtssichere Regelung ist entscheidend, um sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch die Rechte der Arbeitnehmer ausgewogen zu schützen.

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Verlust von Pensionsansprüchen wegen strafbaren Verhaltens

Am 12. Dezember 2024 wies das Landgericht München II die Klage eines ehemaligen Vorstandsmitglieds einer Kreissparkasse ab. Sein Ziel: die Zahlung seiner dienstvertraglich vereinbarten Pension für den Monat März 2023. Der Kläger war kurz zuvor im Januar 2023 wegen Untreue in 30 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden. Die Kreissparkasse, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die von der Verurteilung erst Ende Februar 2023 erfuhr, erhob ihrerseits Widerklage und forderte die bereits gezahlten Versorgungsbezüge ab dem 13. Januar 2023 zurück.

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Was ändert sich für Arbeitgeber durch das Bürokratieentlastungsgesetz?

Deutschlands Wirtschaft ächzt unter der Bürokratie. Dies ist derzeit zumindest ein gängiges Narrativ in der Politik und in den „Chefetagen“. Insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmen beklagen sich über den stetig zunehmenden Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen hohen Kosten. Mit Blick auf die schwachen Wirtschaftsdaten Deutschlands entschloss sich die Ampel-Regierung nunmehr dazu, die deutsche Wirtschaft durch das sog. Bürokratieentlastungsgesetz IV[1] jährlich um rund 944 Millionen Euro zu entasten. Diese Entlastung soll unter anderem durch eine Absenkung zivilrechtlicher Formerfordernisse erreicht werden.

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