Verfall von virtuellen Optionen in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen – Neue Rechtsprechung des BAG
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind ein beliebtes Mittel, um Angestellte an das Unternehmen zu binden und gleichzeitig am Unternehmenserfolg zu beteiligen – ohne ihnen tatsächliche Gesellschaftsanteile zu übertragen. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer eine Beteiligung in Form von virtuellen Optionsrechten oder Bonuszahlungen, die an den Unternehmenswert gekoppelt sind (VSOP bzw. VESOP). Der zentrale Unterschied zu klassischen Employee Stock Option Plans (ESOP) besteht darin, dass die Mitarbeiter keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit entsprechenden Gesellschafterrechten (z.B. Stimmrechte) erhalten. Stattdessen profitieren sie von einer wertmäßigen Beteiligung, die in der Regel bei einem Unternehmensverkauf (Exit-Ereignis) oder nach Erreichen bestimmter Meilensteine ausgezahlt wird (schuldrechtliche Nachbildung gesellschaftsrechtlicher Anteile bzw. Optionen).
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