Künstliche Intelligenz - Pflicht zur Umsetzung von EU-Vorgaben

Der Einsatz von KI-Systemen wie zum Beispiel ChatGPT oder Copilot gehört in vielen Unternehmen bereits zum Alltag. Andere
planen, KI-Systeme in naher Zukunft einzusetzen

Wie fast immer beim Einsatz neuer Technologien entstehen damit auch viele Rechtsfragen und neue Pflichten für Unternehmen. So gelten schon seit dem 2. Februar 2025 erste Regelungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“). Die Geschäftsleitung steht damit seither vor der Herausforderung, die betroffenen Prozesse und Strukturen (zum Beispiel im Personalbereich, im Vertrieb im Einkauf oder in der Produktion) hinsichtlich der bereits bestehenden Umsetzungspflichten anzupassen. Denn falls die Einhaltung der Vorschriften vernachlässigt wird, drohen erhebliche Bußgelder.

Akuter Handlungsbedarf für Unternehmen beim Einsatz von KI-Systemen! 

Melden Sie sich gerne bei uns. Wir unterstützen Sie dabei, rechtliche Vorgaben der KI-Verordnung rechtzeitig und ganzheitlich umzusetzen und bieten folgende Leistungen an:

• Schulungen: Praxisorientierte Trainings für Mitarbeiter und Führungskräfte zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen KI-Kompetenz

• Governance: Entwicklung von Richtlinien für den KI-Einsatz in Ihrem Haus

• Compliance: Durchführung interner Prüfungen, um den rechtssicheren Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen sicherzustellen, Unterstützung bei der rechtlichen Unterscheidung zwischen riskanten, hochriskanten und verbotenen KI-Systemen

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