Der Countdown läuft: Der Data Act gilt ab dem 12. September 2025

Viele Unternehmen fragen sich, welche konkreten Auswirkungen die neue EU-Verordnung auf bestehende Verträge hat. Unser Andersen-Experte Thorsten Sörup hat diese Fragen gemeinsam mit Philipp Zikesch (SAP) in einem aktuellen Fachbeitrag in der MMR - Zeitschrift für das Recht der Digitalisierung, Datenwirtschaft und IT beleuchtet.

Gezeigt wird die Anwendbarkeit des Kapitel VI Data Act zum Cloud Switching auf Bestandsverträge, die schon vor Geltungsbeginn geschlossen wurden.

📌 Hier ein kurzer Einblick:

„Der Data Act stellt Unternehmen und Anbieter vor erhebliche Herausforderungen. Ab dem 12.9.2025 gilt die Verordnung grundsätzlich unmittelbar und regelt eine Vielzahl datenbezogener Themenfelder – von der Datenbereitstellung bei vernetzten Produkten und verbundenen Diensten bis hin zum Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln. Ein zentrales Ziel besteht in der Ermöglichung eines erleichterten Wechsels zwischen Datenverarbeitungsdiensten (Kapitel VI DA). Der Beitrag widmet sich im Schwerpunkt der praxisrelevanten Frage, ob und inwieweit die Regelungen des Kapitel VI DA auch auf Bestandsverträge Anwendung finden, die vor dem Geltungsbeginn geschlossen wurden.“

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: 👉 MMR 2025 Heft MMR-Beilage Inhaltsverzeichnis - beck-online

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Thorsten Sörup, Andersen in Frankfurt.
 


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